Feste Einspeisevergütungen nach EEG
In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Einspeisevergütungen. Ab dem 1.1.2016 gilt auch eine Direktvermarktungspflicht für Anlagen ab 100 kWp.
Für diese Anlagen können daher keine Angaben gemacht werden.
[ Stand: September 2022]
Anlagentyp | Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Freiflächenanlagen | |||
Anlagengröße: | bis 10 kWp | bis 40 kWp | 40 – 100 kWp | bis 750 kWp |
Eigenverbrauchsanlagen [Ct/kWh]: | 8,20 | 7,10 | 5,80 | 4,40 |
Anlagengröße: | bis 10 kWp | bis 40 kWp | 40 – 100 kWp | 400 – 1000 kWp |
Volleinspeiseanlagen [Ct/kWh]: | 13,20 | 11,10 | 9,40 | 8,10 |
Hinweis: Alle Angaben bzgl. der voraussichtlichen Einspeisevergütungen sind ohne Gewähr – Änderungen bleiben vorbehalten!