Feste Einspeisevergütungen nach EEG
In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Einspeisevergütungen. Ab dem 1.1.2016 gilt auch eine Direktvermarktungspflicht für Anlagen ab 100 kWp.
Für diese Anlagen können daher keine Angaben gemacht werden.
[ Stand: Februar 2026 ]
Anlagentyp | Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude (§ 48 Abs. 2 EEG 2023) | ||
| Anlagengröße: | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
| Eigenverbrauchsanlagen [Ct/kWh]: | 7,78 | 6,73 | 5,50 |
| Volleinspeiseanlagen [Ct/kWh]: | 12,34 | 10,35 | 10,35 |
Hinweis: Alle Angaben bzgl. der voraussichtlichen Einspeisevergütungen sind ohne Gewähr – Änderungen bleiben vorbehalten!

