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Feste Einspeisevergütungen nach EEG

In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Einspeisevergütungen. Ab dem 1.1.2016 gilt auch eine Direktvermarktungspflicht für Anlagen ab 100 kWp.
Für diese Anlagen können daher keine Angaben gemacht werden.

[ Stand: Februar 2026 ]

Anlagen­­­typ

Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude (§ 48 Abs. 2 EEG 2023)
Anlagen­größe:bis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWp
Eigen­­verbrauchs­­­anlagen [Ct/kWh]:
7,786,735,50
Vollein­speise­­anlagen [Ct/kWh]:12,3410,3510,35

Hinweis: Alle Angaben bzgl. der voraussichtlichen Einspeisevergütungen sind ohne Gewähr – Änderungen bleiben vorbehalten!