Registrierung im Marktstammdatenregister

Registrierung im Marktstammdatenregister

PV-Anlagen und auch Batteriespeichersysteme, die seit dem 30.06.2017 neu gebaut oder Leistung hinzugebaut haben müssen bis 28. Februar 2019 im Marktstammdatenregister registriert sein!

Das Marktstammdatenregister hat am 31. Januar 2019 das ehemalige Anlagenregister der Bundesnetzagentur abgelöst. Hierüber wurden alle Kunden über ihren Energieversorger bereits informiert.

Alle Betreiber von EEG-Anlagen müssen ihre Anlage jetzt in das neue Register eintragen. Die meisten Anlagenbetreiber haben dafür viel Zeit: Nach der Übergangsbestimmung Marktstammdatenregister-Verordnung muss eine entsprechende Nachmeldung binnen 24 Monaten nach Start des Webportals vorgenommen werden.  Von dieser Übergangsvorschrift gibt es jedoch eine ganze Reihe gravierender Ausnahmen. Hierzu zählen insbesondere sämtliche seit 30.06.2017 neu in Betrieb genommenen Anlagen und Batteriespeichersysteme.

Hier der entsprechende Link (lesen Sie bitte die FAQ’s – dort wird alles sehr verständlich beantwortet):

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/FAQ/mastr_faq_node.html